Die Organisationsstruktur der AVM
Ausgehend von der Selbstmanagement-Idee als grundlegender "Philosophie" der AVM lässt sich für die Organisation besonders die Forderung nach möglichst hoher Transparenz und Basisnähe sowie der Verwirklichung von dezentralen, aber vernetzten Strukturen ableiten. Selbstorganisation und Mitbestimmung stehen an erster Stelle; Gremien mit Fachautorität gewährleisten die Qualität der Ausbildung und sind durch Beschlüsse der "Basis" für bestimmte Aufgaben zu legitimieren.
Mitgliederversammlung, Vorstand und Aus-, Weiterbildungs- und Anerkennungskommission
Höchstes beschlussfassendes Gremium des Vereins ist die mindestens einmal im Jahr stattfindende Mitgliederversammlung (MV). Sie wählt und entlastet den Vorstand sowie die Aus-, Weiterbildungs- und Anerkennungskommission (AWANK). Funktionen und Aufgaben der genannten Gremien sowie den Modus der Einberufung von (ordentlichen oder außerordentlichen) Mitgliederversammlungen regeln die Satzung (siehe Seite 11) sowie zusätzliche "Geschäftsordnungen".
Lokale Arbeitskreise
Der Arbeitskreis ist die eigentliche "Basis" der Vereinsarbeit in der AVM. Im Arbeitskreis schließen sich Kollegen zusammen, die gemeinsame Aus- und Weiterbildungsinteressen verfolgen und diese in gemeinsamer Arbeit verwirklichen möchten, sowie solche Mitglieder, die sich aus anderen Motiven (z.B. gesundheits- und berufspolitischen Aktivitäten) mit den Zielen der AVM identifizieren. Der Arbeitskreis kann und sollte aber auch der Erarbeitung und Umsetzung gesundheitspolitischer Positionen im Sinne der satzungsmäßigen Aufgaben der AVM dienen. Jeder lokale Arbeitskreis besitzt relative Autonomie für bestimmte Entscheidungen. Hierzu ist (jährlich) eine regionale Arbeitskreis-Leitung durch die Arbeitskreis-Mitglieder zu wählen. Bezüglich der zu besetzenden Funktionen und Kompetenzen innerhalb der Arbeitskreis-Leitung gilt die entsprechende "Geschäftsordnung für Arbeitskreise". Organisatorisch gibt es in jedem Arbeitskreis folgende Strukturen:
Kleingruppen:
In den Kleingruppen (in der Regel mit 3 bis 7 Mitgliedern) wird der größte Teil der Aus- und Weiterbildung im Sinne von Intervision, Gruppensupervision, Selbsterfahrungsbausteinen usw. geleistet; in ihnen findet aber (besonders im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt) auch theoretische Arbeit zu bestimmten Themenstellungen statt. In der Regel treffen sich die Kleingruppen etwa alle 2 Wochen; über die Kleingruppenarbeit müssen schriftliche Protokolle angefertigt werden. Anzahl und Inhalte der Kleingruppensitzungen pro Ausbildungsabschnitt regelt die Ausbildungsordnung.
Plenum:
Plenarsitzungen finden in der Regel einmal im Monat statt und stellen die Versammlung aller Mitglieder eines lokalen Arbeitskreises dar. Die Teilnahme am Plenum ist verpflichtend. In ihm werden Inhalte z.B. theoretischer oder gesundheitspolitischer Natur bearbeitet und diskutiert. Zudem dient es organisatorischen Belangen sowie dem Informationsaustausch zwischen Vorstand/Arbeitskreis-Leitung und Mitgliedern.
Arbeitskreis-Leitung:
Die Arbeitskreis-Leitung wird in der mindestens einmal jährlich stattfindenden Vollversammlung des Arbeitskreises gewählt. Aufgaben, Zusammensetzung und Kompetenzen der Arbeitskreis-Leitung regelt die "Geschäftsordnung für die Ar-beitskreis". Unter anderem fallen in den Aufgabenbereich der lokalen Arbeitskreis -Leitung die Führung der laufenden Arbeitskreis-Geschäfte, die Verbindung zum Vorstand, die Organisation und Durchführung der lokalen Plenarsitzungen, die Koordination und Kontrolle der Aus- und Weiterbildung vor Ort und die Organisation von Workshops bzw. Einladung von Referenten. Die Arbeitskreis- Leitung entsendet Vertreter zu den zweimal jährlich stattfindenden Arbeitskreis-LeiterTreffen.
Lehrtherapeuten:
Jedem Arbeitskreis sind in der Regel mehrere Lehrtherapeuten/ Supervisoren zugeordnet. Ihre Funktion innerhalb der Ausbildung und Supervision der Mitglieder regelt die Ausbildungsordnung. Qualifikationskriterien für Lehrtherapeuten/ Supervisoren werden von der Aus-, Weiterbildungs- und Anerkennungskommission (AWANK) erarbeitet und ständig überprüft. Die beschriebene Vereinsstruktur beinhaltet einerseits eine möglichst hohe Einbindung der Mitglieder in Entscheidungsprozesse. Andererseits gibt es für diese "basisdemokratischen" Elemente aber auch Grenzen, nämlich dort, wo entweder die Handlungsfähigkeit des Vereins eingeschränkt würde oder aber die Fachkompetenz bestimmter (allerdings basisdemokratisch legitimierter) Personen und Gremien gefordert ist.
Wissenschaftlicher Beirat (WB)
Der Vorstand der AVM hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung von Vorschlägen der Mitglieder solche Persönlichkeiten in einen wissenschaftlichen Beirat (WB) zu berufen, die sich durch theoretische und praktische Arbeiten im Bereich der Klinischen Psychologie (besonders der Verhaltenstherapie) ausgezeichnet haben. Über diese Fachkompetenz hinaus sollten sie außerdem bereit sein, die theoretischen und praktischen Ziele des Vereins öffentlichkeitswirksam zu unterstützen.
Zeitschriften und Publikationsorgane
Im Jahre 2000 könnte die renommierte Hogrefe Zeitschrift "ZEITSCHRIFT FÜR KLINISCHE PSYCHOLOGIE UND PSYCHOTHERAPIE" als Vereinsorgan der AVM Deutschland gewonnen werden. In ihr werden regelmäßig Mitteilungen des Vereins veröffentlicht sowie z.B. Ort und Zeitpunkt von Mitgliederversammlungen, Arbeitskreis-LeiterTreffen usw. rechtskräftig angekündigt. Das Abonnement dieser Zeitschrift ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.