Einrichtungsbezogene Impfpflicht wird nicht verschoben
Berlin - Die Mitte März greifende einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht für Personal in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, aber auch den Arztpraxen kommt wie geplant und wird nicht verschoben. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute vor Journalisten in Berlin untermauert. „Das Gesetz gilt“, sagte der Minister und betonte, dass es auch keinen Ermessensspielraum für die Gesundheitsämter gebe. Richtig sei aber, dass man die Frage stellen könne, wie die Umsetzung des Gesetzes bundesweit einheitlich geregelt werden solle.
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