KBV & KVen: Maskenpflicht in Praxen ist grundsätzlich durch Hausrecht erlaubt
Berlin – Mit dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes müssen die Bundesländer jeweils in ihren Verordnungen regeln, ob eine Maskenpflicht künftig auch in Arztpraxen gilt. Dort, wo das nicht passiert, grübeln Ärzte darüber, ob sie das Hausrecht in ihren Praxen anwenden können, um eine Maskenpflicht durchsetzen zu können.
Hier der link zum Ärzteblatt:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/133025/KBV-und-KVen-sicher-Aerzte-duerfen-auf-Maskenpflicht-in-Praxis-bestehen