Einrichtungsbezogene Impfpflicht wird nicht verschoben

Berlin - Die Mitte März greifende einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht für Personal in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, aber auch den Arztpraxen kommt wie geplant und wird nicht ver­scho­­ben. Das hat Bundes­gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute vor Journalisten in Berlin untermauert. „Das Gesetz gilt“, sagte der Minister und betonte, dass es auch keinen Ermessensspielraum für die Ge­sund­heitsämter gebe. Richtig sei aber, dass man die Frage stellen könne, wie die Umsetzung des Geset­zes bundesweit einheitlich geregelt werden solle.

 

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