KBV & KVen: Maskenpflicht in Praxen ist grundsätzlich durch Hausrecht erlaubt

Berlin – Mit dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes müssen die Bundesländer jeweils in ihren Verordnungen regeln, ob eine Maskenpflicht künftig auch in Arztpraxen gilt. Dort, wo das nicht pas­siert, grübeln Ärzte darüber, ob sie das Hausrecht in ihren Praxen anwenden können, um eine Masken­pflicht durchsetzen zu können.

Hier der link zum Ärzteblatt:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/133025/KBV-und-KVen-sicher-Aerzte-duerfen-auf-Maskenpflicht-in-Praxis-bestehen